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   BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09   

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https://dejure.org/2009,23591
BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09 (https://dejure.org/2009,23591)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09 (https://dejure.org/2009,23591)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2009 - 27 W (pat) 49/09 (https://dejure.org/2009,23591)
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  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Zur Begründung ihres Eintragungsbegehrens stützt sich die Anmelderin zusätzlich auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 29 W (pat) 86/04 und 29 W (pat) 12/05, in denen der 29. Senat die Eintragbarkeit der Marken "BuchPartner" und "WORLD TV Interaktiv" (Wort/Bildmarke) bejaht hatte.
  • BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Zur Begründung ihres Eintragungsbegehrens stützt sich die Anmelderin zusätzlich auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 29 W (pat) 86/04 und 29 W (pat) 12/05, in denen der 29. Senat die Eintragbarkeit der Marken "BuchPartner" und "WORLD TV Interaktiv" (Wort/Bildmarke) bejaht hatte.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. EuGH Int. 2005, 1012, Nr. 27 ff. -BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Letztlich kann dies jedoch dahingestellt bleiben, da es der Beurteilung als nicht unterscheidungskräftig nicht entgegensteht, wenn eine Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher wenig Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte vermittelt werden (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (vgl. BGH GRUR 2001, 162 -RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (vgl. BGH BlPMZ 2000, 161 -Radio von hier).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

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